Ist ein Arbeitnehmer zwei oder drei Wochen krankgeschrieben, wird in der Regel ein Krankengeld gezahlt. Doch muss die Krankenkasse auch einspringen, wenn die Krankschreibung unbefristet ist?*Ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz schafft Klarheit.










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