Dresden – Ausländische Ärzte, die in Sachsen einen Antrag auf Berufserlaubnis oder Approbation stellen, müssen rückwirkend zum 1. Mai 2016 nachweisen, dass ihre Deutschkenntnisse für eine umfassende medizinische Tätigkeit ausreichen. Darauf hat die ...

Weiterlesen...

Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter, daher haben wir die Antwortfunktion deaktiviert.
Bitte erstellen Sie ein eigenes Thema in einem unserer passenden Foren,
wenn Sie über diese Nachricht diskutieren möchten.