Münster –Das Sozialgericht Münster hat den sogenannten Pflege-TÜV in seiner derzeitigen Form für unzulässig erklärt (AZ: S6P111/10). Aus Sicht der Richter sind die Regelungen der sogenannten Pflege-Transparenzvereinbarung (PTVS) nicht geeignet, um die ...

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