Todkranker hat Anspruch auf Versorgung mit nicht zugelassener Medizin
Darmstadt ? Lebensbedrohlich erkrankte Menschen dürfen nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts mit einem hierzulande nicht zugelassenen Medikament versorgt werden, wenn eine anerkannte Behandlung nicht hilft. Gegeben sein müsse, dass der ...
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