Dortmund – Bei der Heimunterbringung eines Sehbehinderten darf dessen angespartes Blindengeld nicht für die Berechnung der Kostenbeteiligung herangezogen werden. Dies hat das Sozialgericht Dortmund in einem heute veröffentlichten Fall (Az.: S 62 SO ...

Weiterlesen...

Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter, daher haben wir die Antwortfunktion deaktiviert.
Bitte erstellen Sie ein eigenes Thema in einem unserer passenden Foren,
wenn Sie über diese Nachricht diskutieren möchten.