Kassel ? Der höhere Beitrag Kinderloser zur Pflegeversicherung ist rechtmäßig. Auch Erwachsene, die aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen können, müssen den höheren Beitrag bezahlen, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. ...

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