Für einige
L-Tryptophan- oder
Oxitriptan-haltige Arzneimittel hoben die Berliner Verwaltungsgerichte die Verbotsverfügungen des BGA auf, weil sie das Eosinophilie-Myalgie-Syndrom (EMS) einseitig mit Verunreinigungen des Rohstoffes in Verbindung brachten, die erstmals 1988 auftraten. Dem EMS entsprechende Erkrankungen wie z.B. die eosinophile Fasziitis sind jedoch schon vor 1985 hinsichtlich ihrer Beziehungen zum L-Tryptophan-Stoffwechsel beschrieben worden.
2 Auch sind Erkrankungen dokumentiert, die vor dem Zeitpunkt der Verunreinigung des Rohstoffes eines Herstellers aufgetreten sind. Tierexperimentell läßt sich ein EMS durch nicht verunreinigtes L-Tryptophan auslösen.
3 Diese Sachverhalte konnten die Urteilsfindung der Gerichte nicht erschüttern. Sie folgten den Behauptungen der Hersteller. Nun können mit Billigung des Gerichtes hinsichtlich ihres Nutzens zweifelhafte Arzneimittel wieder vertrieben werden, obwohl das EMS durch Beteiligung des Herzmuskels oder der Lungen zum Tode führen kann und bei bis zu 40% der Patienten trotz Absetzen keine Tendenz zur Rückbildung aufweist.