Verbote in stationärer Psychotherapie
Hallo,
bei mir wurde ein mittlere depressieve Episode diagnostiziert. Ich habe mich auf Rat meiner Psychoterapheutin in ein stationären Aufenthalt in eine Akutklinik einweisen lassen.
Ich habe weder Drogen noch Alkoholprobleme.
Ich trinke aber gelegentlich gerne zum Abendessen ein glas Wein oder mal ein Bier. Für mich gehört das einfach zu Lebensqualität dazu.
Die Frage ist, ob mir der zuständige Arzt in der Klinik unbegründet und grundsätzlich ein Alkoholverbot auferlegen kann und ob diese mir grundsätzlich eine Ausgangsperre (z.B. Anwesenheitsplicht ab 22:00Uhr) erteilen können??
Und falls ich gegen diese verstoße ob mir irgendwelche Konsequenzen drohen würden??
AW: Verbote in stationärer Psychotherapie
Hallo Tobias!
Deine Fragen können unmöglich ernst gemeint sein? Jede Klinik hat eine Hausordnung und an die hat man sich zu halten! Schließlich sollst du dort eine Therapie absolvieren und nicht machen was du willst. Bei wiederholten Verstößen gegen die Anweisungen des Personals kannst du vorzeitig entlassen werden.
Ich wünsche dir viel Erfolg bei deiner Therapie. Die Klinik ist der richtige Weg.
Gruß Christiane
AW: Verbote in stationärer Psychotherapie
In der Psychiatrie gibt es die Regel Nr1: Keine Drogen, kein Alkohol. Stell dir mal vor, neben dir sitzt beim Abendessen ein weiterer depressiver, welcher ein Alkoholproblem hat und du trinkst ihm Alk vor. Der stürzt sich vom nächsten Haus (überspitzt dargestellt)
22h? Das wäre schon sehr spät. auf einer offenen Station ist es häufig 21:00. auf einer geschlossenen: vergiss es.
Das ist kein Wellnessurlaub im Hotel. Du sollst dort gesund werden. Du wirst dort einen sehr strukturierten Alltag mit sehr festen Regeln erlegen. Und wenn du leicht alkoholisiert wieder kommst, bist du da schneller wieder draußen als dir recht war.
AW: Verbote in stationärer Psychotherapie
Hallo,
danke für eure erlichen Antworten. Ich muss da wohl jetzt durch.
Gruß Tobias