Hallo,
bei mir wurde ein mittlere depressieve Episode diagnostiziert. Ich habe mich auf Rat meiner Psychoterapheutin in ein stationären Aufenthalt in eine Akutklinik einweisen lassen.
Ich habe weder Drogen noch Alkoholprobleme.
Ich trinke aber gelegentlich gerne zum Abendessen ein glas Wein oder mal ein Bier. Für mich gehört das einfach zu Lebensqualität dazu.
Die Frage ist, ob mir der zuständige Arzt in der Klinik unbegründet und grundsätzlich ein Alkoholverbot auferlegen kann und ob diese mir grundsätzlich eine Ausgangsperre (z.B. Anwesenheitsplicht ab 22:00Uhr) erteilen können??
Und falls ich gegen diese verstoße ob mir irgendwelche Konsequenzen drohen würden??