Blutabnahme durch med. Personal
Habe ich als Patient einen Anspruch auf den Ausbildungsnachweis einer neuen, jugendlichen noch unbekannten med. Hilfskraft, die mir Blut abnehmen soll?
Die bestehende sog. ärztliche Verantwortung nützt mir nichts, wenn man mich zuvor halb abgestochen hat und ich über eine Woche lang mit den Merkmalen unsachgemäßen Handelns herum laufen muss.
Auch Ärzte und med. Pratikanten im Krankenhaus stachen mich schon beinahe ab. Das waren aber absolute Ausnahefälle in Jahrzehnten, die eher für den Beruf eines Metzgers geeignet waren.
AW: Blutabnahme durch med. Personal
Hallo!
Ich wüßte nicht, daß es einen sog. Ausbildungsnachweis gibt, leider ist es nunmal so, daß beim Blutabnehmen "Übung den Meister" macht. Man kann sowohl theoretisch, als auch praktisch, an Übungsmaterialien das zig. mal üben, am Mensch ist es halt doch anderst, weil die körperlichen Merkmale unterschiedlich sind, manche Patienten haben nur ganz versteckte Venen, die anderen Rollvenen, bei anderen platzen die Venen oder kollabieren und geben dann kein Blut mehr usw, da kann es vorkommen, daß man mehrfach stechen muß.