Blutbestandteile oder Antibiotika zur Leidenslinderung?
Guten Tag,
im Formular für eine Patientenverfügung werde ich gefragt, ob ich in Situationen, in denen ich an meiner Erkrankung versterben möchte und darum auf lebenserhaltende, lebensverlängernde und wiederbelebende Maßnahmen verzichte, noch Blutbestandteile oder Antibiotika möchte. Zuvor konnte ich schon alles mögliche andere ablehnen und maximale Schmerzlinderung einschließlich Sedierung verlangen. Hier nun meine Frage:
Welche Beschwerden können mit Antibiotika und welche mit Bluttransfusion im Endstadium einer zum Tode führenden Erkrankung gelindert werden? Sind solche Behandlungen dann überhaupt noch indiziert?
Mit herzlichem Gruß
Julius
AW: Blutbestandteile oder Antibiotika zur Leidenslinder
immer wieder kommt es im Rahmen der Behandlung von anderen Krankheiten zu Immunschwächen (Stichwort: Chemotherapie, obwohl auch eine Antibiotikatherapie streng genommen eine Chemotherapie ist, aber eine andere Sache) durch die Immunschwächen kommt es immer wieder zu Infektionen zB:eine bakterielle Lungenentzündung.
Jetzt kann es passieren das man Krebs in einen fortgeschrittenen Stadium hat und die Ärzte zB sagen 10%ige Überlebenschance und während der Chemotherapie entwickeln Sie eine Lungenentzündung und sind aus irgendeinen Grund nicht ansprechbar.
Mal abgesehen davon das die Lungenentzündung mit Antibiotika behandelt werden könnte, besteht wenn auch nur eine niedrige Chance einer Heilung
Hoffe das ich das Beispiel richtig erklärt habe.
Blutbestandteile = zB Blutplasma
ehrlich gesagt weiß ich nicht genau welche Behandlungen damit durchgeführt werden, da kann Ihnen vielleicht jemand anderes was dazu sagen.
LG
AW: Blutbestandteile oder Antibiotika zur Leidenslinder
Hallo Julius,
den Einsatz von Antibiotika und Blutprodukten kann man durchaus unter verschiedenen Aspekten sehen.
Zum einen kann der Verzicht auf diese dazu führen, dass man (wie vielleicht gewünscht oder erhofft) ohne diese zusätzliche Behandlung schneller an seiner Krankheit oder daraus resultierenden Komplikationen (z.B. Pneumonie) verstirbt.
Zum anderen können sie aber auch palliativ zur Linderung von Symptomen angewandt werden. Z.B. kann durch Antibiotika bei einem Infekt z.B. möglicherweise Atemnot oder Fieber gemildert werden oder durch die Gabe von Erythrozyten-Konzentraten wird eine allgemeine Schwäche und Luftnot u.U. gelindert. Antibiotika werden auch äusserlich z.B. zur Vermeidung von Geruch bei nach aussen wachsenden Tumoren / Wunden eingesetzt.
Endstadium einer unheilbaren Erkrankung bedeutet ja nicht, dass man morgen daran verstirbt.
Besprechen Sie doch einmal mit Ihrem Hausarzt eine mögliche Formulierung des entsprechenden Absatzes in der Patientenverfügung, so dass Ihre Ziele dort berücksichtigt werden. Patientenverfügungen sind frei formulierbar, müssen für den Fall der Fälle aber eindeutige Anweisungen enthalten. Sonst kann sie möglicherweise nicht in Ihrem Sinn beachtet werden. Es ist daher gut, auch noch zusätzlich mit der Familie / dem Hausarzt / dem Klinikarzt genau zu besprechen, was in Ihrem Sinne ist und was nicht.
Frdl. Gruß,
Gärtnerin
AW: Blutbestandteile oder Antibiotika zur Leidenslinder
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Danke sehr Äskulap, das hilft mir weiter.
AW: Blutbestandteile oder Antibiotika zur Leidenslinder
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Danke sehr Gärtnerin.
Leider ist die Beratung zur Patientenverfügung keine kassenärztliche Leistung, weshalb Ärzte nicht besonders motiviert sind, sich dazu zu qualifizieren. Ich denke auch, dass die Familie nicht in erster Linie darüber informiert sein muss, sondern meine Bevollmächtigten (was nicht immer das Gleiche sein muss). Endstadium einer unheilbaren Erkrankung bedeutet, wie ich es verstehe, eine infauste Prognose, und wenn ich dann nicht mehr einwilligungsfähig bin, möchte ich meinem Sterben nichts mehr entgegengesetzt haben.
Ich verstehe jetzt, dass es wohl einige wenige Situationen gibt, wo diese Dinge hilfreich sein können, aber wenn eine Situation erreicht ist, in der meine Patientenverfügung dafür sorgen soll, dass ich an meiner Erkrankung natürlich versterben darf, sehe ich noch keine überzeugenden Anwendungen der Leidenslinderung durch diese Mittel.
Trotzdem vielen Dank für diese Aufklärung.
AW: Blutbestandteile oder Antibiotika zur Leidenslinder
Hallo Frankjulius,
Es gibt eine Beratungspflicht der Krankenkassen bzw, Sozialversicherungsträger
Gesetzliche Grundlagen -> Auskunfts- und Beratungspflicht (Sozialleistungsträger) | SGB Office Professional | Sozialwesen | Haufe
Man kann sich natürlich auch von Charitas bzw. Diakonie bzw. VDK oder SoVD beraten lassen.
Allerdings sollte man auch an eine Vorsorgevollmacht denken den ansonsten kann eine Richter irgend einen Betreuer bestellen auch Jemand der mit der Familie nichts zu tun hat.
Hier noch eine ganz allgemeine Broschüre zum Thema Patientenverfügung.
http://www.bmjv.de/DE/Themen/Gesells...gung_node.html
AW: Blutbestandteile oder Antibiotika zur Leidenslinder
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Danke Stefan,
aber wie qualifiziert kann die Beratung der Krankenkassen bzw. Sozialversicherungsträger zur Patientenverfügung sein? Haben die da Ärzte, die einen beraten?
Aus dem, was du als erstes verlinkt hast, kann ich nicht entnehmen, dass die auch zur Patientenverfügung beraten müssen, sondern eher zu Rente und Sozialleistungen. Das interessiert mich aber im Moment nicht.
Die Empfehlung mich von Charitas oder Diakonie beraten zu lassen, finde ich wenig hilfreich, denn die werden sich doch aller Wahrscheinlichkeit nach an der christlichen Patientenvorsorge orientieren. Da die aber eine sehr restriktive Reichweitenbeschränkung hat, sollte die nicht empfohlen werden.
Dein zweiter Link führt gar nicht zum Ziel. Wann hast du ihn das letzte Mal überprüft?
Der Hinweis auf die Vorsorgevollmacht ist zwar richtig, hat aber mit meiner Frage nichts zu tun.
AW: Blutbestandteile oder Antibiotika zur Leidenslinder
Hallo Frankjulius!
Zitat:
aber wenn eine Situation erreicht ist, in der meine Patientenverfügung dafür sorgen soll, dass ich an meiner Erkrankung natürlich versterben darf, sehe ich noch keine überzeugenden Anwendungen der Leidenslinderung durch diese Mittel
das sehe ich genauso, ich würde noch schriftlich festhalten, daß in diesem Fall alles getan werden soll, um das Sterben zu erleichtern und nicht, um es hinauszuziehen, dazu gehört auch, daß Du bei Schmerzen z.B. mit Schmerzmittel versorgt wirst.
AW: Blutbestandteile oder Antibiotika zur Leidenslinder
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Danke Josie,
meinst du, dass ich das mit dieser Patientenverfügung erreichen kann, immerhin kann ich damit sogar eine Sedierung einfordern:
https://www.patientenverfuegung.de/standard/
Ich habe die gewählt, weil sie gegenüber anderen, die ich gesehen habe, die größte Reichweite zu haben scheint.
Herzlichen Gruß,
Julius
AW: Blutbestandteile oder Antibiotika zur Leidenslinder
Hallo Frankjulius!
Zitat:
meinst du, dass ich das mit dieser Patientenverfügung erreichen kann, immerhin kann ich damit sogar eine Sedierung einfordern
Auf jeden Fall kann man das mit der Patientenverfügung erreichen, dafür ist sie ja da.
Im Hospitz wird es am besten umgesetzt, dort geht man allerdings auch tgl mit Sterbenden um