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Haarzell Leukämie
Hallo,
meine Schwiegermutter hatte 2009 Haarzell-Leukämie. Diese wurde mit 3 Zyklen Chemo behandelt und es war auch erfolgreich.
Seit März 2015 ist sie wieder rez. und wurde nun bei einen Stand von 130 Tsd. Leukos mit Chemo behandelt.
Die Leukos sind wieder auf 10 Tsd. runter. Doch alle weiteren Behandlungen hat sie nun verweigert und sie ist fest entschlossen, kine weiteren Chemo-Behandlungen über sich ergehen zu lassen. Sie ist sehr schwach und hat auch keinen Lebenswillen mehr. Ich muss dazu sagen, sie ist 81 Jahre, hat regelrecht nur noch Schmerzen am ganzen Körper. Die Knie sind kaputt, eine Stenose und diese Leukämie. Außerdem ist sie schwer depressiev.
Was kann nun schlimmstenfalls passieren, wenn sie keine weitere Chemos macht.
Grüße Stresslein
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AW: Haarzell Leukämie
Hallo Stresslein,
die Erkrankung ist eigentlich nur zu stoppen wenn man sie bei einem wiederauftreten mit einer Chemotherapie behandelt.
Wenn sie nun eine weitere Behandlung nicht möchte, werden sich ihre Blutwerte mit der Zeit deutlich verschlechtern. Die Milz wird sich vergrößern (falls bisher..)
Wie schnell sich der Zustand verändert ist ganz individuell. Es kann dann zu Symptomen kommen die mit einer Anämie in Zusammenhang stehen wie z:B. Dyspnoe (Atemnot( , Kreislaufstörungen, Schwindel, Ohrensausen, Kältegefühl, Tachykardie (Herzrasen, beschleunigter Puls ) udgl.. Pneumonie .. .
Mitunter verabreicht man Blutkonserven um Symptome zumindest erträglich zu machen. Es ist auch wichtig das man eine entsprechende Schmerztherapie (Palliativmedizin) vorhält. Was noch längst nicht selbstverständlich ist.
Du hast noch nichts von einer Patientenverfügung und einer Betreuungverfügung geschrieben. In einer Patientenverfügung sollte klipp und klar drin stehen was die Patientin im Fall X will. J aund in dem Fall sollte ihr Hausarzt sich diese Verfügung einmal anschauen nicht das es da zum Schluss Missverständnisse gibt.
Auch eine Betreuungsverfügung / Vorsorgevollmacht sollte es geben. Denn es hat schon Fälle geben wo ein Richter dann entschieden hat, das eine Fremdperson dafür zuständig ist. Sie sollte über den Tod hinaus gelten. Dies sollte absolut geklärt sein in Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte. Es braucht auch nicht zwingend ein Notar absegnen (Handschriftlich geschriebenen Verfügungen). dies nur als Nachtrag falls das schon geklärt ist.. . Bei Fragen Beratung z.B. VDK , SoVD , Charitas / Diakonie die vier beraten über Sozialrecht.
Alles Gute StefanD.
https://www.onkopedia.com/de/my-onko...rzell-leukamie
Oder dies noch zum Thema > Patientenverfügung richtig verfassen | Senioren Ratgeber
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AW: Haarzell Leukämie
Hallo Stefan,
vielen Dank für die Nachricht.
Eine Patientenverfügung liegt bereit und eine Vorsorgevollmacht liegt auch bereits im Krankenhaus und
mittlerweile in einem Kurzzeitpflegeheim vor. Sie ist sehr schwach und das Dilemma ist ja,dass sie sich vor Weihnachten einen Schambeinbruch zugezogen hat, den man ja nicht operiert. Durch die Instabilität bekam sie auch noch einen Beckenbruch sowie einen Kreuzbeinbruch. Durch ihren mieserablen Zustand sagte der Arzt im Krankenhaus, er wolle sie nicht tod operieren und somit haben wir sie in eine geratrische Reha bringen lassen.
Dann haben sich ihre Werte dermaßen verschlechtert, dass sie bei einem Leukostand von
131 000 war und in die Klinik wieder gebracht werden musste. Hier hat sie sich für eine Chemo entschieden, welche ihr auch verabreicht wurde. Doch jetzt sagt sie, sie möchte keinen zweiten Zyklus mehr, der in 2 Wochen stattfinden müsste.
Sie kann sehr schlecht aufstehen. Alleine geht es gar nicht. Ich hänge zur Zeit in einer Gefühlswelt, die ich gar nicht beschreiben kann.
Ich pflege und versorge sie jetzt schon seit Beginn der Leukämie, das war 2009. Aber ich denke auch, irgendwann muss auch der Tod akzeptiert werden und man sollte sie in Würde gehen lassen und nicht immer, wie ihre Tochter es tut, ihr die Chemo einreden. Deshalb hat sie auch den ersten Zyklus gemacht, weil es ihr eingeredet wurde.
LG sylvia