Passwort vergessen?

Benutzernamen vergessen?


Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Klinik stundenweise gegen ärztlichen Rat

Hier klicken um die Schrift der Beiträge zu vergrößern Hier klicken um die Schrift der Beiträge zu verkleinern

In dieser Diskussion geht es um "Klinik stundenweise gegen ärztlichen Rat" im "Schulmedizin" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
...

  1. #1
    Identität verborgen
    Name
    Anonymisiert
    Mitglied seit
    19.10.2006
    Beiträge
    2.068

    Achtung:
    Anonymisiert ist kein eigenständiger Benutzer. Er dient im Forum dazu, Beiträge anonym zu verfassen, um die Identität des Verfassers zu schützen.

    Standard Klinik stundenweise gegen ärztlichen Rat

    Hallo,
    ich habe einen sehr gut heilbaren Krebs und habe gerade die dritte Hochdosis-/Polychemo hinter mir.
    Ich fühle mich topfit und könnte eigentlich entlassen werden, bekomme aber noch 3 mal täglich Antibiotika wegen eines erhöhten Entzündungswertes.
    Nach Absprache mit den Ärzten könnte ich stundenweise nach Hause (10min Fahrtzeit), würde jedoch pünktlich zur geplanten Medikamentgabe wieder in der klinik sein und Abends auch auf Station übernachten.
    Leider würde ich keine offizielle Beurlaubung bekommen sondern müsste die Klinik gegen ärztlichen Rat verlassen (wg. Haftungsrisiko).
    Nun hat mir ein Arzt auch mitgeteilt, dass ich draussen praktisch nicht mehr versichert wäre (Haftpflicht, ggf. Kfz-Haftpflicht falls ich Auto fahre, ...).
    weiss jemand sicher, ob das wirklich so ist?
    Vielen Dank im voraus

  2. #2
    Arzt (Chirurgie)
    Geschlecht
    maennlich
    Mitglied seit
    27.01.2013
    Beiträge
    1.482
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Klinik stundenweise gegen ärztlichen Rat

    Moin,

    das ist so korrekt. Insbesondere auf das Führen eines Fahrzeuges am Tag der Medikamentengabe (in dem Fall Chemo) sollte verzichtet werden. Im Zweifel wird Ihre Versicherung im Falle eines Unfalls wegen Fahrlässigkeit nicht übernehmen.

  3. #3
    Ganz neu hier
    Geschlecht
    maennlich
    Mitglied seit
    20.05.2014
    Beiträge
    1

    Standard AW: Klinik stundenweise gegen ärztlichen Rat

    Hallo Herr Dr. Baumann,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Natürlich käme ich nie auf die Idee die Klinik während der Chemotherapie zu verlassen geschweige denn in dieser Phase Auto zu fahren.
    Die Chemotherapie ist bereits seit 10 Tagen abgeschlossen. Es geht um die Tage danach, wo (stationär) darauf gewartet wird, dass die Leukozyten wieder ansteigen bzw. aktuell nur noch hohe Entzündungswerte (CRP=90) vorhanden sind und deswegen per Infusion Antibiotika gegeben werden.

  4. #4
    Noch neu hier
    Geschlecht
    weiblich
    Alter
    59 Jahre
    Mitglied seit
    13.04.2013
    Beiträge
    40

    Standard AW: Klinik stundenweise gegen ärztlichen Rat

    Hallo ML1967,

    wenn Du ganz sicher sein möchtest, ob Du dann auch ein Kfz führen darfst, schau einfach in Deine Versicherungs-
    bedingungen zum Kfz-Vertrag, oder informiere Dich bei Deiner Versicherungsgesellschaft. Da ich in der Branche
    tätig bin, weiß ich nur zu gut, das im Falle eines Falles hart durch gegriffen wird und Du ggf. keinen Versicherungs-
    schutz hast. Alles Gute weiterhin für Dich.

    Gruß edding2012

  5. #5
    Arzt (Chirurgie)
    Geschlecht
    maennlich
    Mitglied seit
    27.01.2013
    Beiträge
    1.482
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Klinik stundenweise gegen ärztlichen Rat

    Wenn etwas passieren sollte, dürfen Sie nicht viel Hoffnung in Ihre Krankenkasse setzen. Das ist Punkt eins, was der behandelnde Arzt damit meinte. Da Sie gegen Ärztlichen Rat die Klinik verlassen, ist die Krankenkasse auch nicht mehr verpflichtet für den gleichen Fall eine Leistung zu erbringen - eben weil Sie diese Leistung unterbrochen haben. In aller Regel greift die Krankenkasse nicht so extrem durch, aber sie dürfte es.

    Es kommt auf die Medikamente an. Wie gesagt, am Tag der Chemotherapie dürfen Sie kein Fahrzeug führen. Da ich nicht weiß, welches Antibiotikum Sie bekommen, kann ich diesbezüglich nichts sagen. Aber es gibt durchaus Antibiotika, nach deren Einnahme ebenfalls das Führen eines Kraftfahrzeuges bzw. die allgemeine Teilnahme am Straßenverkehr untersagt ist.

    Extremes Beispiel:

    Sie haben ein Medikament verabreicht bekommen, stürzen auf dem Heimweg ganz mysteriös und dabei beschädigen Sie etwas teures. Ihre Versicherung muss unter Umständen für den entstandenen Schaden nicht aufkommen, sondern Sie müssen das aus eigener Tasche bezahlen.

    Das ist jetzt zwar ein sehr extremes Beispiel, aber so lässt es sich einfach darstellen.


    Alles Gute,

    Viele Grüße

    Dr. Baumann

Ähnliche Themen

  1. Tod eines Babys: Ermittlungen gegen Klinik eingestellt
    Von aerzteblatt.de im Forum Nachrichten
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 27.03.2014, 18:00
  2. Ermittlungen gegen Bielefelder Klinik eingestellt
    Von aerzteblatt.de im Forum Nachrichten
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 27.03.2014, 12:00
  3. Neue Regeln für den ärztlichen Bereitschaftsdienst in H
    Von aerzteblatt.de im Forum Nachrichten
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 11.03.2014, 17:50
  4. Selen nur auf ärztlichen Rat einnehmen
    Von aerzteblatt.de im Forum Nachrichten
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 12.02.2013, 17:40
  5. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 25.11.2008, 17:30