Kostenübername einer Privatrechnung durch die GKV?
Folgender Fall:
Meine Frau erhielt eine Überweisung zur Magen-und Dickdarmspiegelung.
Sie ließ diese im Krankenhaus ambulant machen vom Chefarzt.
Die Rechnung bezahlte sie und verlangte von der GKV den Anteil zurück,den die GKV
für diese medizinisch notwendige Untersuchung vergüten würde.
Die GKV will nichts ersetzen,auch den GKV-anteil nicht.
Habe ich rechtlich eine chance,den GKV-Anteil erstatten zu bekommen ?
Danke für Eure Antworten.
AW: Kostenübername einer Privatrechnung durch die GKV?
habt ihr das ganze vorher auch schon mal mit der gkv besprochen? rechtlich würde ich sagen, habt ihr schon chancen, aber diese sind nicht besonders hoch. was war das denn für eine rechnung? wenn du eine überweisung bekommst, brauchst du im normalfall nichts nachher bezahlen, es sei denn es ist eine igel leistung. irgendetwas ist da gründlich schief gelaufen. aber wenn du eine rechtsschutzversicherung hast, dann lass dich doch einfach mal von einem anwalt beraten.
AW: Kostenübername einer Privatrechnung durch die GKV?
Nach meinen Kenntnissen der rechtlichen Voraussetzungen ist keine GKV verpflichtet, privat abgerechnete Leistungen mit ihrem Versicherungsanteil im Nachhinein zu erstatten. Solche Fragen sollten vor der Behandlung geklärt werden. Ein Rezept vom Hausrzt ist da leider kein sicherer Anhaltspunkt für die tatsächliche Übernahme der Kosten. Der kann auch Untersuchungen für sinnvoll halten, die von der GKV nicht oder nicht mehr getragen werden. Man kann da allenfalls an die Kulanz der GKV appelieren. Manchmal hilft da ein bißchen auf die Tränendrüsen drücken. Bildlich gesprochen.
Ob es in der jetzigen Situation richtig oder falsch ist, die GKV zu verklagen, kann nur ein auf Sozialgesetze spezialisierter Rechtsanwalt prüfen.
Ich würd es erst einmal im Guten probieren.
Gruß
katzograph
AW: Kostenübername einer Privatrechnung durch die GKV?
Die Angelegenheit ist geklärt:es besteht keine Chance zur Kostenübernahme durch die GKV.
Danke für die Antworten.