1. soweit im abgriff erfasst, ein symmetrisch ausgebildetes beckenskelett kernspintomographisch ohne Nachweis einer ossären arrosion, einer leichten degenerativ-arthrotischen Veränderung des vorderen beckensinged symphyär sowie rechtsführend des hinteren beckenringes im IS -fugenverlauf mit zellulärer markraumreaktion des rechten oder sacrum bei grenzglächennah betonter Sklerose. 2. einen leicht verschmälerten rechtsseitigen hüftgelenkspalt im Antreibern kompartiment, hier bei azetabulär chondropathie grad 2-3 des ventrlen azetablören Pfeilers. 3. eine leichte degeneration des rechtsseitigen Antreibern Gelenklimbus, ursächlich ein offenbar leichtes CAM- Impingement( Vergleich Serie 4 Image 15). Kein Nachweis paralabraler ganglicnzystem. Kann mir jemand helfen?