Privatrechnung mit GKV-Leistung bei der GKV einreichen?
Hallo :)
Wir haben ein Problem.
Mein Partner hatte Ende letzten Jahres einen Kreislaufkollaps und wurde mit dem Krankenwagen in die nächste Klinik gebracht. Dort wurde er untersucht und behandelt, aber nicht stationär aufgenomen. Normalerweise eine GKV-Leistung.
Ich habe, als er bewusstlos war, die Krankenversicherungskarte meines Partners herausgesucht - leider die falsche, nämlich die für die private ZUsatzversicherung. Diese gilt aber nur für stationäre Leistungen, nicht für Ambulante...
Das war uns zunächst garnicht bewusst! Wir haben die Rechnung für den Krankenhausbesuch und den Krankentransport bekommen und bezahlt, und die Rechnung dann bei der privaten Krankenversicherung eingereicht. Was folgte, war eine Ablehnung.
Frage nun: Können wir die Rechnung nun bei der GKV nachträglich einreichen? Müssen die uns den Betrag erstatten? Immerhin handelt es sich um eine gesetzliche Leistung.
War halt nur Unwissen... er hat ja natürlich auch eine gesetzliche KV (Barmer Ersatzkasse)
Edit: Auf der Versicherungskarte steht sogar drauf, dass diese nur für stationäre Behandlungen gilt! Ergo hätte der Krankenwagen bzw das Krankenhaus diese nicht annehmen dürfen, geschweige damit abrechnen dürfen, oder? Darauf hingewiesen wurden wir auch nicht!
Bitte klärt uns auf!
Mit freundlichen Grüßen
Crazynina
AW: Privatrechnung mit GKV-Leistung bei der GKV einreic
ihr könnt es ja mal versuchen, aber ich würde dazu ein persönliches gespräch mit einem kundenberater führen. sicher ist auf jeden fall, dass die kassen ungern kosten übernehmen. von daher wird das wahrscheinlich etwas langwieriger und bestimmt auch mit ein paar diskusionen verbunden sein. mit etwas glück übernimmt die kasse aber einen teil oder sogar die kompletten kosten. drück euch auf jeden fall mal die daumen.
AW: Privatrechnung mit GKV-Leistung bei der GKV einreic
Suche das persönliche Gespräch zum zuständigen Sachbearbeiter der betreffenden GKV. In der Regel wird die Leistung dann bis zum Gkv-Satz erstattet.
Da die Privatpreise in der Regel höher sind, erstattet hier die Gkv nicht genau diesen Betrag, sonder nur bis zu deren Sätzen. Hatte diesen Fall schon selbst. lg