Hallo
Wir haben ein Problem.
Mein Partner hatte Ende letzten Jahres einen Kreislaufkollaps und wurde mit dem Krankenwagen in die nächste Klinik gebracht. Dort wurde er untersucht und behandelt, aber nicht stationär aufgenomen. Normalerweise eine GKV-Leistung.
Ich habe, als er bewusstlos war, die Krankenversicherungskarte meines Partners herausgesucht - leider die falsche, nämlich die für die private ZUsatzversicherung. Diese gilt aber nur für stationäre Leistungen, nicht für Ambulante...
Das war uns zunächst garnicht bewusst! Wir haben die Rechnung für den Krankenhausbesuch und den Krankentransport bekommen und bezahlt, und die Rechnung dann bei der privaten Krankenversicherung eingereicht. Was folgte, war eine Ablehnung.
Frage nun: Können wir die Rechnung nun bei der GKV nachträglich einreichen? Müssen die uns den Betrag erstatten? Immerhin handelt es sich um eine gesetzliche Leistung.
War halt nur Unwissen... er hat ja natürlich auch eine gesetzliche KV (Barmer Ersatzkasse)
Edit: Auf der Versicherungskarte steht sogar drauf, dass diese nur für stationäre Behandlungen gilt! Ergo hätte der Krankenwagen bzw das Krankenhaus diese nicht annehmen dürfen, geschweige damit abrechnen dürfen, oder? Darauf hingewiesen wurden wir auch nicht!
Bitte klärt uns auf!
Mit freundlichen Grüßen
Crazynina