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Thema: Wer ist zuständig und kann helfen???

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In dieser Diskussion geht es um "Wer ist zuständig und kann helfen???" im "Schulmedizin" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
...

  1. #1
    Ganz neu hier
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    28.08.2009
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    7

    Standard Wer ist zuständig und kann helfen???

    Danke allen - er möchte nicht, dass ich hier schreibe...
    Geändert von Malleen (05.09.2009 um 10:23 Uhr) Grund: Habe über einen Dritten geschrieben, der das nicht will

  2. #2
    Noch neu hier Avatar von cora
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    08.11.2007
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    23

    Standard AW: Wer ist zuständig und kann helfen???

    Hallo Malleen,

    er sollte sich nochmals mit dem Psych. in Verbindung setzen, der ihm den Fragebogen gegeben hat. Dort ganz ehrlich sagen, dass ihn das total überfordert, er unbedingt Hilfe braucht!

    Zudem kann Dein Freund, sobald er von der Kasse die Mitteilung über das Ende das KG-Bezuges hat, beim Arbeitsamt ALG beantragen - zeitgleich einen Rentenantrag stellen. Egal, was der MDK vorher festgestellt hat, üblicherweise wird bei Rentenantrag nochmal ein Gutachter eingeschaltet. Selbst wenn keine volle EM-Rente rauskommen sollte, es gibt auch Teilrenten. Und je nachdem, welche Tätigkeit er ausübt, kann aus einer Teil- eine Voll-Rente werden, eine sog. "Arbeitsmarkt-Rente". Nämlich dann, wenn er als Teilzeit-Kraft auf dem Arbeitsmarkt keinerlei Chancen auf eine Arbeitsstelle hat.

    Bei diesen ganzen Anträgen braucht er wahrscheinl. in seinem Zustand auch Hilfe, die kann man zu recht günstigen Konditionen bekommen bei einer Mitgliedschaft in einem Sozialverband (z. B. VdK, SvD).

    Alles Gute!

  3. #3
    Ärztin (Innere Medizin / Kardiologie)
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    1.182
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Wer ist zuständig und kann helfen???

    Wenn er Widerspruch gegen das Gutachten vom MDK einlegt, dann wird irgendwann in der Regel ein Arzt mit dem Verfahren betraut und muss ein erneutes Gutachten erstellen. Das beinhaltet eine klinische Untersuchung und verschiedene diagnostische Verfahren. So könnte man bei ihm z.B.ein Belastungs-EKG machen bzw. eine Spiroergometrie um die Leistungsfähigkeit zu ermitteln. Nach diesem Gutachten wird dann die Leistungsfähigkeit festgesetzt und ggf. eine Erwerbsunfähigkeit festgesetzt.

  4. #4

    Standard AW: Wer ist zuständig und kann helfen???

    Termine bei ortsansässigen Psychologen sind keine zu bekommen - die Wartezeit beträgt ein halbes bis dreiviertel Jahr. Bei dem einen Psychologen, wo er war, bekam er viele Blätter mit, die er ausfüllen soll und sich dann wieder melden. Gerade WEGEN seiner Depressionen schafft er es nicht, sich mit den Fragen alleine auseinanderzusetzen und die zu beantworten!
    Wenn die Kassenzugelassenen Therapeuten alle belegt sind, gibt es auch die Möglichkeit zu einem Psychotherapeuten ohne KV Sitz zu gehen und die Kosten via Einzelfallentscheidung der Kasse vorzulegen.

    Dazu geht man zunächst zu einem (in der Regel kostenlosen , so macht es meine Praxispartnerin) Erstgespräch.

    Dann schickt man ein Schreiben an die Kasse mit der Begründung und dem Nachweis, dass man akut Hilfe benötigt und die Kassentherapeuthen alle belegt sind, mit der Bitte um Kostenübernahme. Nach Prüfung der Kenntnisse und Ausbildungen des entsprechenden Therapeuten erhält man Bescheid.

    Nach dem Widerspruch beim MDK, wird noch mal ein Arzt mit gutachterlicher Äußerung betraut (aber das wurde ja schon geschrieben).

    Wichtig ist ein Hausarzt, der das alles gut koordinieren kann und das die entsprechenden Befunde vorliegen.

    Gibt es auch neurologische/psychiatrische Befunde bezüglich der Depression? Das wäre in diesem Fall sicher nicht unerheblich.

    Alles Gute für deinen Freund
    Liebe Grüße

    Silke Uhlendahl




    meine Forumsbeiträge sind keine therapeutischen Ratschläge und eretzen nicht den Besuch bei deinem Arzt oder Heilpraktiker.

  5. #5
    Glaubt an nix!
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    maennlich
    Mitglied seit
    15.04.2007
    Beiträge
    1.207

    Standard AW: Wer ist zuständig und kann helfen???


    VORSICHT BEI HEILPRAKTIKER FÜR PSYCHOTHERAPIE

    Quacksalber und Beutelschneider

    Das Unwesen der Psycho-Heilpraktiker in Deutschland
    Nur die wenigsten Praktiker, die auf dem Psychomarkt ihre Dienste anbieten, sind rechtlich dazu befugt. Von Befähigung ganz zu schweigen. Heilpraktiker und heilpraktische Psychotherapeuten verfügen zwar über eine formale Berechtigung, die von ihnen absolvierten "Ausbildungen" und "Trainings" allerdings sprechen den Erfordernissen einer seriösen Tätigkeit Hohn. Da sie die akademischen Zulassungsvoraussetzungen für eine ernstzunehmende Therapieausbildung in der Regel nicht erfüllen, können sie solche auch nicht durchlaufen. Sie können sich ihre Kenntnisse - bestenfalls - über eine der meist äußerst fragwürdigen "Ausbildungsgänge" an den staatlich weder überprüften noch anerkannten Heilpraktikerschulen oder über irgendwelche "Kurse" auf dem freien Psychomarkt erwerben. In hunderten von Einrichtungen quer durch die Republik finden sich Fernlehrgänge, Tagesseminare, Wochenendkurse jedweder Sorte, abgeschlossen meist mit prunkvollen Zertifikaten und Urkunden sowie der Verleihung beeindruckender Berufsbezeichnungen wie Diplom-Lebensberater, Beratender Schriftpsychologe, Zertifizierter Reinkarnationsanalytiker und dergleichen mehr. Es gibt Kurse, die innerhalb eines einzigen Wochenendes in einem kompletten therapeutischen Verfahren zu qualifizieren vorgeben. Und selbst die "seriöseste" Heilpraktikerschule schrumpft ins Lächerliche, gemessen an den Anforderungen für eine ernstzunehmende Qualifikation. Die bundesweit größte Einrichtung ihrer Art bietet eine Komplettausbildung zum Psychotherapeuten - Vorbildung nicht erforderlich - in 332 Stunden an. 115 Stunden fallen auf die Vermittlung "psychologischer Grundkenntnisse", weitere 115 Stunden auf "Theorie und Praxis" von nicht weniger als zwanzig grundverschiedenen Therapieverfahren: Psychoanalyse, Individualpsychologie, Psychodrama, Transaktionsanalyse, Verhaltentherapie, Gesprächspsychotherapie, Logotherapie, Gestalttherapie, Kommunikationstherapie, Familientherapie, Bioenergetik, Körperorientierte Therapie, Integrative Therapie usw. Zumal auch noch die Behandlung von Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängigkeit, von Sexualstörungen, Suizidalität etc.pp hinzukommen, entfallen auf jedes der Therapieverfahren bestenfalls vier bis fünf Unterrichtsstunden: nicht viel mehr als ein schlechter Witz, hält man sich vor Augen, daß eine seriöse Ausbildung in nur einem der angeführten Verfahren ein abgeschlossenes Fachstudium voraussetzt und sich mit mehr als 1.300 Stunden über drei bis fünf Jahre erstreckt.

    http://www.fkpsych.de/psycho/scharlatane.html


    Pianoman
    People are told lies.
    There are 40 million websites and 39.9 million tell lies, sometimes outrageous lies.
    They mislead cancer patients, who are encouraged not only to pay their last penny
    but to be treated with something that shortens their lives.
    At the same time, people are gullible. It needs gullibility for the industry to succeed.
    It doesn't make me popular with the public, but it's the truth.
    Edzard Ernst über Alternativmedizin

  6. #6

    Standard AW: Wer ist zuständig und kann helfen???

    Wie bei allen Berufsgruppen, so gibt es auch fachlich gute und schlechte Heilpraktiker /Heilpraktiker eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.

    Die fachliche Qualifikation sollte selbstvertständlich gegeben sein!

    Zu "Quacksalbern oder Beutelschneidern" sollte man in keinem Fall gehen!

  7. #7
    Glaubt an nix!
    Geschlecht
    maennlich
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    15.04.2007
    Beiträge
    1.207

    Standard AW: Wer ist zuständig und kann helfen???

    Frage:


    Was macht ein psychotherapierender HP mit seinem beschränkten Wissen, und seinen deswegen beschränkten medizinischen Interventionsmöglichkeiten, bei akuten psychischen Krisen während einer „Behandlung“.


    Ruft der den Notarzt, und hofft, dass der hyperventilierende, panische, krampfende oder suizidale Patient die Krise übersteht ?

    Anders gefragt: Würden Sie einen Absolventen eines VHS-Kurses „Heimwerken leicht gemacht“ damit beauftragen, ein Hochhaus zu konstruieren und zu bauen ?


    Wie es um das Selbstverständnis der psychopfuschenden HP bestellt ist, zeigt die nachfolgenden Werbetexte diverser HP-Schulen:



    Psychiatrie fast.
    - der 6h Crashkurs
    von Tom Bschor, Steffen Grüner

    Der Crashkurs-Klassiker: medizinisch fundiert und extrem kompakt! Psychiatrie fast erscheint jetzt neu in der komplett überarbeiteten 3. Auflage. In nur 6 Stunden vermittelt dieser Crashkurs in humorvoller Weise prüfungsrelevantes Wissen aus dem Fachbereich Psychiatrie. Dabei deckt Psychiatrie fast einen Großteil der Themen des Gegenstandskatalogs ab und berücksichtigt sowohl die Prüfungsinhalte der IMPP-Prüfung, als auch die Inhalte der mündlichen Prüfung und der Krankheitsbilder des ICD 10.
    http://www.onlineberatung-therapie.d...trie-fast.html

    Die Heilpraktiker-Psychotherapie-Zulassung ist der leichteste Weg, eine Erlaubnis zum Ausüben der Psychotherapie zu erhalten. Für die Zulassung ist es nur erforderlich, dass Sie über 25 Jahre alt sind, mindestens die Hauptschule besucht haben, frei von schweren Krankheiten sind und beim zuständigen Gesundheitsamt eine Überprüfung absolvieren. Die berufliche Vorbildung ist nicht von Belang für die Zulassung. (...)

    Bei der Prüfung werden weniger die Kenntnisse einer psychotherapeutischen Ausbildung verlangt, sondern vor allem Kenntnisse auf dem Gebiet der medizinischen seelischen Krankheitslehre sowie einige Rechtskenntnisse. Die Prüfung hat in den meisten Bundesländern 2 Bestandteile:

    1. Schriftliche Prüfung mit 28 Multiple-Choice-Fragen
    2. Mündliche Prüfung mit psychiatrischen Fragen und Rechtsfragen.

    Haben Sie die Prüfung bestanden, dürfen Sie nach dem Heilpraktikergesetz psychotherapeutisch tätig sein. Sie dürfen Honorar dafür nehmen und Ihre Patienten dürfen mit den privaten Krankenkassen abrechnen.
    http://www.rehork.de/hp/Heilpraktike...ie_Berlin.html


    In Deutschland gibt es immer noch die Möglichkeit, die Prüfung als „kleiner Heilpraktiker“ beim Gesundheitsamt abzulegen. Der damit erworbene Titel als „Heilpraktiker für Psychotherapie“ berechtigt Sie, genau wie der normale Heilpraktikerschein, psychotherpeutisch zu arbeiten.
    Wie lange diese Möglichkeit noch bestehen wird, kann niemand voraussehen.
    Wenn Sie also therapeutisch tätig sein wollen, ohne ein jahrelanges Universitätsstudium abzulegen, dann sollten Sie sich vielleicht überlegen diese Chance zu ergreifen so lange sie noch existiert. (...)

    Für besonders Eilige bieten wir einen 2-wöchigen Vollzeitkurs an.
    Zeitraum: 10 Tage innerhalb von 2 Wochen jeweils Montags bis Freitags 10 - 17 Uhr
    http://www.heilpraktikerschule-inten...FQcTzAodgh-6Jg

    und so weiter...


    Pianoman
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    Edzard Ernst über Alternativmedizin

  8. #8
    Ganz neu hier
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    7

    Standard AW: Wer ist zuständig und kann helfen???

    Ich danke allen für ihre Beiträge und bitte doch darum, beim Thema zu bleiben. Es ist schon schwer genug, einen passenden, fähigen, wissenden Menschen zu finden - bitte nicht weiter komplizieren. Einer, der die Kassenzulassung nicht hat, kommt sowieso nicht in Frage, das wurde bereits geklärt! Die Krankenkasse hat diesbezüglich schon von vornherein gesagt, dass sie derartige Kosten nicht übernimmt, wenn es sich nicht um einen kassenzugelassenen Therapeuten handelt. Also bitte diskutiert an anderer Stelle weiter. Das bringt uns hier nicht wirklich weiter. Danke für Euer Verständnis.
    Und auch danke für die Hinweise, die ja trotz allem auch wichtig sind! Es gibt in jedem Beruf Fähige und Unfähige, darüber möchte ich hier nicht streiten. Man sollte nicht alle über einen Kamm scheren, bitte!

    Okay, Eure Hinweise sind sicher hilfreich. Was mich allerdings interessiert ist, ob es eine öffentliche zentrale Stelle gibt, die bei solchen Fällen hilft, wenn sonst keiner richtig zuständig ist?
    Was heißt VdK und SvD?

    Ich danke Euch allen nochmal :-)
    Malleen

  9. #9
    Noch neu hier Avatar von cora
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    Standard AW: Wer ist zuständig und kann helfen???

    Hallo Malleen,

    VdK und SvD sind Sozialverbände, SvD = Sozialverband Deutschland, VdK weiß ich die genaue Bezeichnung nicht, hat aber ziemlich die gleiche Funktion.

    Diese Soz.verbände vertreten alle diejenigen, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen ihre Interessen nicht genügend durchsetzen können in Bezug auf soziale Absicherung. Es wird also z. B. Hilfe geboten bei: HartzIV-Angelegenheiten, (EM)Renten-Anträgen, Anträgen auf Anerkennung Schwerbehinderung usw. Auch bei notwendigen Widersprüchen und Klagen bekommt man fachliche Hilfe.

    Man muss dazu eine Mitgliedschaft eingehen, mit dem Mitgliedsbeitrag (Höhe für das jew. Bundesland findet man auf den Homepages) sind zugleich Beratungsleistungen abgegolten. Für eine Klagevertretung zahlt man eine relativ geringe Pauschale, zumindest im Vergleich zum Anwaltshonorar.

    Ich weiß nicht, ob es direkt für solche Fragen eine öffentliche Stelle gibt, habe davon jedenfalls noch nicht gehört. Es gibt wohl, ich glaube an die Versorgungsämter angegliedert, einen Integrationsfachdienst (oder so ähnlich), der befasst sich wohl hauptsächlich mit Problemen am Arbeitsplatz aufgrund v. körperlichen/gesundheitlichen Schäden.

    Zu dem Problem bezügl. Psychotherapie: Vielleicht an entsprechenden Kliniken anfragen, ob eine teilstat. Behandlung kurzfristig möglich wäre? Aber damit habe ich keine eigenen Erfahrungen, ist nur so eine Idee.

    Alles Gute!

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