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Thema: Hodenkrebs oder Entzündung, oder Nebenhoden verhärtung? HILFE!!

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In dieser Diskussion geht es um "Hodenkrebs oder Entzündung, oder Nebenhoden verhärtung? HILFE!!" im "Urologische Sprechstunde" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
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  1. #1
    Ganz neu hier
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    Standard Hodenkrebs oder Entzündung, oder Nebenhoden verhärtung? HILFE!!

    Guten Tag,

    Ich habe seit ca. 6 Monaten eine Verhärtung feststellen müssen, wahrscheinlich an meinem Nebenhoden, also an der rechten Seide meines Eies ist ein Strang oder so etwas hart!! auf der linken Seite ist auch irgendwas verhärtet aber nicht ein kompletter Strang, ich weiß mann kann keine Ferndiagnose geben. Ich habe keine Schmerzen, Hodenvergrößerung einerseits, oder beiderseits ist auch nicht feststellbar, was könnte es sein?

  2. #2
    Arzt (Urologie) Avatar von urologiker
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    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Hodenkrebs oder Entzündung, oder Nebenhoden verhärtung? HILFE!!

    Hallo,

    eine solche Veränderung muß man unverzüglich fachurologisch untersuchen lassen. Auch der Versuch einer Einschätzung macht wenig Sinn, weil solche Veränderungen praktisch immer eine therapeutische Konsequenz haben.

    Beste Grüsse, logiker

  3. #3
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    Standard AW: Hodenkrebs oder Entzündung, oder Nebenhoden verhärtung? HILFE!!

    Zitat von urologiker Beitrag anzeigen
    Hallo,

    eine solche Veränderung muß man unverzüglich fachurologisch untersuchen lassen. Auch der Versuch einer Einschätzung macht wenig Sinn, weil solche Veränderungen praktisch immer eine therapeutische Konsequenz haben.

    Beste Grüsse, logiker
    1. Wie meinen sie das mit therapeutische Konsequenz?
    2. Sie hatten doch, als Urologe schon so einen Fall, was war die Diagnose?
    3. Mit was kann ich beim Arzt rechnen, soll ich erst zum Hausarzt?
    4. Diese Verhärtung ist auf der rechten Seite schon seit einem halben Jahr, und es gab keine Veränderung, oder eine Hodenvergrößerung, wie beim Hodenkrebs üblich.

    Ich würde mich sehr freuen wenn sie antworten.

  4. #4
    Arzt (Urologie) Avatar von urologiker
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    27.03.2007
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    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Hodenkrebs oder Entzündung, oder Nebenhoden verhärtung? HILFE!!

    Wie schon gesagt, muß ein solcher Befund fachurologisch abgeklärt werden. Klar habe ich einen so geschilderten Fall schon erlebt, jedoch nützt es nichts, darüber zu philosophieren - es muß angeguckt werden,

    Gruß, logiker

  5. #5
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    Standard AW: Hodenkrebs oder Entzündung, oder Nebenhoden verhärtung? HILFE!!

    Zitat von urologiker Beitrag anzeigen
    Wie schon gesagt, muß ein solcher Befund fachurologisch abgeklärt werden. Klar habe ich einen so geschilderten Fall schon erlebt, jedoch nützt es nichts, darüber zu philosophieren - es muß angeguckt werden,

    Gruß, logiker
    Nur aus Neugierde, was war es bei dem Fall den sie schon erlebt haben? Ich werde zum Arzt gehen. Muss ich zum Hausarzt oder direkt zum Urologen, und wie komme ich am schnellsten an einen Termin?

  6. #6
    Ganz neu hier
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    Standard AW: Hodenkrebs oder Entzündung, oder Nebenhoden verhärtung? HILFE!!

    Sozialversicherung: Die Sozialversicherung sichert Menschen gegen bedeutsame Risiken ab: Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Armut im Alter, Arbeitslosigkeit, Unfallgefahr am Arbeitsplatz

    Fünf Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung: Krankenversicherung, Pflegeversicherung,
    Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung.

    Pflegeversicherung Beitragssatz: 1,95 % hälfte Arbeitnehmer, hälfte Arbeitgeber
    Krankenversicherung Beitragssatz: 14,9 % hälfte Arbeitnehmer, hälfte Arbeitgeber
    Rentenversicherung Beitragssatz: 19,9 % hälfte Arbeitnehmer, hälfte Arbeitgeber
    Arbeitslosenversicherung Beitragssatz: 2,8 % hälfte Arbeitnehmer, hälfte Arbeitgeber
    Unfallversicherung Beitragssatz: Arbeitgeber zahlt den Beitragssatz

    Pflegeversicherung: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist den Krankenkassen zugeordnet.
    Leistungen: Pflegehilfsmittel, kostenlose Pflegekurse für Angehörige, Zuschuss zum Umbau der Wohnung, stationäre Pflege in einem Pflegeheim. Jeder ist dort versichert, der auch in Krankenversicherung versichert ist.

    Krankenversicherung: In einer gesetzlichen Krankenversicherung muss man Mitglied sein bis zu einem Einkommen von 4.050 € pro Monat oder 48.600,00 € im Jahr, um in eine Privatkasse zu wechseln muss diese Grenze in den letzen 3 Jahren überschritten werden.
    Leistungen: ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Vorsorgeuntersuchungen, Krankenhausaufenthalt, verordnete Medikamente, Heil- und Verbandsmittel, Hilfsmittel wie Hörgeräte, Brillen, Rollstühle. Ab der 7 Woche Krankheit muss der Arbeitgeber den Lohn nicht mehr zahlen, Krankenkasse zahlt 70 % des Bruttoeinkommens.

    Rentenversicherung: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und zum Teil Selbstständige sind in der Rentenversicherung versichert, bis zu einem Verdienst von 400 € muss man als Arbeitnehmer keine Beträge in die Rentenversicherung einzahlen, nur der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbetrag

    Arbeitslosenversicherung: Alle Arbeiter, Angestellte und Auszubildenden sind in der Arbeitslosenversicherung versichert, bei Arbeitslosigkeit wird einem, ein Job vermittelt.

    Unfallversicherung: Gibt es schon seit 1884. Unabhängig davon wie viel man verdient, ist jeder der Arbeitet versichert, aber unter anderem auch Kinder in Kindergärten, Schüler und Studenten versichert.

    Fristgerechte Kündigung(ordentliche Kündigung)-(Beendigung mit Kündigungsfrist):
    Jede Kündigungsart muss schriftlich ausgesprochen werden. Eine Kündigung ist einseitig und empfangsbedürftig mit Willenserklärung. Es müssen Gründe genannt werden warum man gekündigt wird.
    Personenbedingte Kündigung: wenn man für einen Beruf nicht mehr richtig einsetzbar ist.
    Verhaltensbedingte Kündigung: wenn man dem Betrieb oder Chef mit seinem Verhalten schadet.
    Betriebsbedingte Kündigung: wenn man den Betrieb schließen muss oder Insolvenz geht.
    Betriebsratsmitglieder, Schwerbehinderte, Schwangere, Eltern in Elternzeit, Grundwehrdienst und Zivildienstleistende und Auszubildende sind besonders Kündigungsgeschützt.

    Fristlose Kündigung (außerordentliche Kündigung)-(sofortige Beendigung):
    Gründe für fristlose Kündigung (Arbeitnehmer): erheblicher Lohnrückstand, keine Urlaubsgewährung, grobe Verletzung der Arbeitsschutzvorschriften.

    Gründe für fristlose Kündigung (Arbeitgeber): eigenmächtiger Urlaubsantritt, Diebstahl, Arbeitsverweigerung, geschäftsschädigendes Verhalten, Arbeitsschutzvorschriften nicht beachten, Trunkenheit am Arbeitsplatz

    Innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerdens des Grundes muss bescheid gesagt werden. Man muss dem Betriebsrat bescheid sagen, wenn jemand kündigt oder gekündigt wird. Mann kann klagen, innerhalb von drei Wochen.




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