Hallo Danny,
zunächst muss man sagen, dass eine Aufklärung über die Risiken in jedem Fall durchgeführt werden muss. So lange keine Unterschrift vom Patienten da ist, darf auch nichts gemacht werden. Das wäre rechtlich gesehen der Tatbestand einer Körperverletzung, wenn ich jetzt richtig informiert bin.
Nun zu dem Gefäßverschluss:
Die Symptome, die du beschreibst sprechen eher für einen arteriellen Verschluss und weniger für einen Verschluss der Venen. Auch dass eine By-pass OP geplant ist spricht dafür. Also gehe ich davon aus, dass dein Vater an einer pAVK (periphere arterielle Verschlusskrankheit) leidet.
Es klingt sehr unwahrscheinlich, dass diese durch eindringende Luft bei der Koloskopie verursacht wurde, zumal bei deinem Vater ja nun mindestens ein Risikofaktor für eine pAVK vorliegt (Rauchen). Für eine Luftembolie sind oft große Mengen an Luft nötig. Bei Verletzungen der Gefäße während der Koloskopie würde es sich außerdem eher um venöse Gefäße handeln. Dann würde sich eine Luftembolie aber nicht im Bein, sondern in der Lunge festsetzen.
Viel wahrscheinlicher ist es, dass dein Vater bereits vorher eine Verengung der Arterien hatte und dass sie erst nach der Koloskopie durch eventuell gegebene Beruhigungsmittel und dadurch verminderter Durchblutung oder durch den hohen Stress, den eine Koloskopie für den Körper bedeutet, und dadurch gestiegenen Sauerstoffbedarf, zum ersten mal symptomatisch wurde.
Ich hoffe, dass dir meine Aussage ein wenig weiterhilft. Wie geschrieben gehe ich jetzt nicht davon aus, dass es sich bei dem Fall um einen Behandlungsfehler handelt. Die Tatsache, dass die Koloskopie jedoch ohne Aufklärungsgespräch stattfand, ist wirklich ein schwerer Fehler. Allerdings eher aus rechtlicher sowie menschlicher Sicht gesehen.
Ich hoffe, dass deinem Vater möglichst schnell geholfen wird und wünsche euch beiden alles Gute.
Viele Grüße,
Surfer