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Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
Da ich keinpassenderes Forum gefunden habe, probiere ich es jetzt einfach hier und hoffe, das ist ok.
Kommende Woche werde ich am Sprunggelenk operiert, V. a. Knorpelschaden, Bandrekonstruktion, ggf. weiteres nach intraoperativen Befund. Da ich derzeit in MV wohne und von der hiesigen Medizin nichts halte (vielen meiner Kollegen geht es genau so, ist also nix, was ich mir alleine einbilde), werde ich das Ganze in meiner bayrischen Heimat durchführen lassen. Entfernung ca. 800 km.
Nach der OP darf ich den Fuß nur teilbelasten, weshalb mich nun die Frage umtreibt, wie ich nach Hause komme. Ist es wirklich zumutbar, mich öffentlich fahren zu lassen? Oder bin ich dahingehend selber schuld, weil ich mich ja auch heimatnäher operieren lassen könnte? Widerspricht sich das nicht ein Stück weit mit der freien Krankenhauswahl?
Hat evtl. jemand Erfahrung mit diesem "Problem"?
Bin bei der TK versichert, falls das wichtig ist.
Danke im Voraus!
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AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
Hallo Francis!
Zitat:
Oder bin ich dahingehend selber schuld, weil ich mich ja auch heimatnäher operieren lassen könnte?
die KK ist nur verpflichtet, einen Krankentransport ins nächstgelegene KH zu finanzieren, deshalb kann man die obige Frage nur mit: JA beantworten.
Der Krankentransport kommt auch nur in Frage bei Rettungsfahrten ins nächstgelegene KH und wenn zwingende mediz. Gründe vorliegen und dann braucht man einen Transportschein vom beh. Arzt.
Im Normalfall, also wenn es keine Rettungsfahrt ist, mußt Du selber dafür sorgen, wie Du dorthin kommst, die Fahrten wurden stark eingeschränkt.
Chron Kranke wie z.b. Dialysepatienten, die mehrmals in der Woche zur Dialyse gefahren werden müßen, bekommen dann einen Taxischein, aber auch nur in die nächstgelegene Dialyse
Zitat:
Widerspricht sich das nicht ein Stück weit mit der freien Krankenhauswahl?
Nein, Du kannst dir das KH aussuchen, aber die Fahrt mußt Du selber organisieren.
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AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
Hallo,
danke für deine Antwort erstmal.
Mir geht es ausdrücklich und ausschließlich um die Rückfahrt. Dass die Kosten für die Hinfahrt nicht übernommen werden, habe ich bereits mehrfach im Internet gefunden und das ist auch nicht das Problem.
Leider sind nicht mal die Krankentransportrichtlinien hierüber aufschlussreich.
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AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
Hallo Francis,
das ist egal ob es sich nur um die Rückfahrt handelt! Du hast die Auswahl in dem Bundesland wo Du gerade beschäftigt bist. Mehr geht da nicht. Man stelle sich vor also ich würde in eine Klinik da oben Nord - Ostsee das wären in meinem Fall über 1000 km dazu käme der Fahrer müsste Pause machen also die Kosten wären schon richtig heftig!
Kurz und gut wenn Du Dich nicht in einer Uniklinik z.B. Greifswald operieren lassen willst!
Wie auch immer Du musst Dir selbst weiterhelfen z.B. so Mitfahrgelegenheit & Fahrgemeinschaft - Pendlerportal die Mitfahrzentrale (oder auch Mitfahrzentrale) wie komfortabel ? Nach 800 Km weist Du so oder so wie lange Du unterwegs warst.
Du kannst auch per Bahn fahren bis zum Bahnhof mit dem Taxi. und dann mit Hilfe der Bahnhofsmission oder so in den Zug halt vorher nachfragen/ anmelden! (Platzkarte wichtig) (Dies ist gleich egal TK oder schlicht AOK usw. . eine Fahrt 145 € (2. Klasse) meinetwegen von Rostock -Hamburg (Harburg) - München usw.
Aber so sehr Du auch hoffst Du musst eine andere Lösung finden einen Krankentransport über 800 km finanziert k e i n e KV!
VG Stefan
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AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
Nein, die Kosten für die Rückfahrt werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Ebenso wenig wird der behandelnde Arzt einen Transportschein unterschreiben.
Ihnen bleibt Taxi, Freunde und Verwandte.
Und noch etwas zum Thema "freie Krankenhauswahl":
Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet, die Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus
mit der entsprechenden Fachabteilung zu erstatten. Nicht aber für Behandlungen in 100ten Kilometer
Entfernung, wenn es im näheren Umkreis eine gleiche Fachabteilung gibt. Deshalb ist Ihnen insbesondere
auch vor diesem Hintergrund zu raten, die Kostenübernahme der Krankenkasse bestätigen zu lassen -
so, wie es eigentlich bei jeder "Einweisung" gemacht werden muss - siehe unteres Ende der Verordnung.
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AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
Hallo Stefan,
da ich selber bereits Langstreckentransporte durchgeführt habe (auch wenn sie die absolute Ausnahme sind), kann deine Aussage so nicht ganz stimmen.
Weiterhin beschränkt sich die freie Krankenhauswahl nicht auf ein Bundesland, woher beziehst du diese Fehlinformation? Dann dürften sich Hamburger ja z. B. auch nicht in Schleswig-Holstein behandeln oder operieren lassen oder umgekehrt Die einzige Einschränkung besteht darin, dass ich mich als Pflichtversicherter nicht auf Kosten der KK in eine (teure) Privatklinik begeben darf, was hier aber auch gar nicht zur Debatte steht.
Zwischenzeitlich habe ich noch mit der KK telefoniert, die widerlegt diese Aussage auch. Hinzu muss ich auf eigene Kosten fahren, zurück obliegt die Entscheidung dem behandelnden Arzt, der dann die entsprechende Verordnung ausstellt, völlig unabhängig von der Strecke.
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AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
Das stimmt so nicht! Diese Aussage bezieht sich auf Transporte, welche vom Arzt angeordnet werden, nicht aber wenn ich mich selbständig in das KH begebe.
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AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
Zitat:
von
nimi10 Und noch etwas zum Thema "freie Krankenhauswahl":
Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet, die Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus
mit der entsprechenden Fachabteilung zu erstatten. Nicht aber für Behandlungen in 100ten Kilometer
Entfernung, wenn es im näheren Umkreis eine gleiche Fachabteilung gibt. Deshalb ist Ihnen insbesondere
auch vor diesem Hintergrund zu raten, die Kostenübernahme der Krankenkasse bestätigen zu lassen -
so, wie es eigentlich bei jeder "Einweisung" gemacht werden muss - siehe unteres Ende der Verordnung.
Nachdem das KH die Indikation zu stationären Aufnahme selber trifft und entsprechend auch selber die Einweisung ausstellt, stehe ich noch nicht mal vor dem Problem, ich würde mich in ein anderes als das angegebene KH begeben wollen. Ich lasse mich diesbezüglich jetzt auch nicht wuschig machen. Aufgrund der mittlerweile pauschalen Abrechnung via Fallpauschalen gibt es auch kaum noch Unterschiede bezüglich der Kosten.
Meine Frage bezog sich auch nicht auf meine Entscheidung des Hauses, sondern auf die RÜCKfahrt. Und wenn wirklich alles so heiß gegessen werden würde wie es gekocht wird, würde ich mit Sicherheit nicht so viele Taxifahrten mit dem Baulichtauto durchführen wie es bisher der Fall ist.
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AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
Nun Francis dies hat Dir aber nimmi10 haarklein erklärt! Du hast die freie Arzt / Krankenhauswahl wenn Deine Krankenkasse dazu sagt das geht OK ich habe da in Bayern meine Verwandtschaft und die hilft mir falls ich Hilfe brauche! (als Begründung).
Ich habe nur auf das Thema Rücktransport geantwortet! Darum ging es Dir ja! Natürlich ist klar das die bremer z.B. auch eine notwendige Fahrtin Umland bez. bekommen wenn dies notwendig ist!
De Krankentransport von was weis ich von München oder Rosenheim nach Rostock odgl. bekommst Du nicht bezahlt - Punkt! Wenn Du dies trotzdem so machen willst musst Du die Rückfahrt selbst bezahlen!
Ja und kläre das mit mit der TK wegen der Behandlung in Bayern.
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AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
Lieber Stefan,
das habe ich mittlerweile und die Aussage der KK deckt sich leider nicht mit deiner. Wem soll ich nun mehr Glauben schenken? Einem Wildfremden aus dem Internet oder dem Sachbearbeiter der KK?
Glaubst du wirklich, deine Aussage wird wahrer, weil du ihr mehr Nachdruck verleihst?
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AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
Hallo FRancis!
das habe ich mittlerweile und die Aussage der KK deckt sich leider nicht mit deiner. Wem soll ich nun mehr Glauben schenken? Einem Wildfremden aus dem Internet oder dem Sachbearbeiter der KK?
dann verlaß dich einfach auf die KK und wenn der beh. Arzt dir dann den Transportschein nicht ausstellt, dann sitzt Du halt in Bayern.
Es obliegt dem Arzt, ob er es ausstellt und er muß sich dann auch rechtfertigen und da bin ich mir sicher, da weiß dann deine KK nichts mehr von eurem Telefongespräch.
Ich weiß nur, ich bin einmal auch 400km von zu Hause weg operiert worden, nach dem KH-Aufenthalt bekam ich einen Krankentransport in die nächstgelegene Rehaklinik, aber nicht in eine Klinik bei mir zu Hause, aber im Grunde weißt Du ja schon alles, was Du wissen mußt und die Erfahrung sammelt jeder für sich selber.
Da fällt mir gerade noch ein, meine Schwägerin wurde anfang des Jahres in einer 150km entfernten Rheumaklinik am Fuß operiert, sie mußte nach dem KH auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren, ohne daß die KK einen Zuschuß gewährt hat und das, obwohl im Umkreis keine nähere orthop. Rheumaklinik existitiert
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AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
Nein, aber der behandelnde Arzt wird sicherlich keinen Transportschein für 800 km ausstellen.
Auch wir haben dahingehend unsere Vorschriften und müssen abwägen.
Um noch einmal dieses leidige Thema "freie Krankenhauswahl" endgültig klarzustellen:
Zitat:
Weiterhin beschränkt sich die freie Krankenhauswahl nicht auf ein Bundesland, woher beziehst du diese Fehlinformation?
SGB V § 39 Abs. 2:
"Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden"
Die Krankenkasse hat bei der Wahl ein Mitspracherecht. Liegt Ihr Haus nun 800 km entfernt, in Ihrem Umkreis jedoch ein Krankenhaus gleicher Größe und gleicher Schwerpunkte, muss die Behandlung im 800 km entfernten Haus nicht oder allenfalls anteilig übernommen werden.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich die Behandlung in dieser Radiusgröße doch bitte zur Sicherheit genehmigen lassen.
Absolute freie Wahl haben privatversicherte Patienten.
Bei gesetzlich versicherten Patienten gilt darüber hinaus auch nach wie vor immer, dass eine Behandlung wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig sein muss. Ebenfalls SGB V.
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AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
@josie
Genau. Ich habe auch noch nie einen Transportschein einer solchen Größenordnung ausgestellt.
Das Maximum belief sich hier auf den näheren Umkreis ( < 50 km).
Zitat:
Ist es wirklich zumutbar, mich öffentlich fahren zu lassen? Oder bin ich dahingehend selber schuld, weil ich mich ja auch heimatnäher operieren lassen könnte?
Ja, es ist zumutbar.
Ja, Sie sind letztendlich daran selbst schuld. Sie hätten sich auch heimatnah in einem Haus mit gleichem Leistungsangebot operieren lassen können. Abgesehen davon gibt es sicherlich im Umkreis von etwa 30-50 km sicherlich eine größere Klinik (z.B. ein Maximalversorger).
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AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
Zitat:
von
nimi10 Nein, aber der behandelnde Arzt wird sicherlich keinen Transportschein für 800 km ausstellen.
Auch wir haben dahingehend unsere Vorschriften und müssen abwägen.
Wenn die Ärzteschaft wirklich immer alles abwägen würde, hätte ich in meinem letzten Nachtdienst mit Sicherheit nicht gleich zwei Patienten kutschiert, bei denen man mit viel Phantasie noch mit einer sozialen Indikation argumentieren könnte. Wobei ich es mal dahin gestellt lasse, dass dies von den Krankentransportrichtlinien abgedeckt wird.
Zitat:
von
nimi10
Um noch einmal dieses leidige Thema "freie Krankenhauswahl" endgültig klarzustellen:
SGB V § 39 Abs. 2:
"Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden"
Die Krankenkasse hat bei der Wahl ein Mitspracherecht. Liegt Ihr Haus nun 800 km entfernt, in Ihrem Umkreis jedoch ein Krankenhaus gleicher Größe und gleicher Schwerpunkte, muss die Behandlung im 800 km entfernten Haus nicht oder allenfalls anteilig übernommen werden.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich die Behandlung in dieser Radiusgröße doch bitte zur Sicherheit genehmigen lassen.
Absolute freie Wahl haben privatversicherte Patienten.
Bei gesetzlich versicherten Patienten gilt darüber hinaus auch nach wie vor immer, dass eine Behandlung wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig sein muss. Ebenfalls SGB V.
Leider geht aus diesem Paragraphen nicht hervor, dass ich als Patient dazu verpflichtet bin, mich nur in dem Bundesland zu bewegen, in dem ich wohne. Oder steht da noch etwas, was ich nicht sehen kann? Punkt 1.
Punkt 2 (den ich auch schon mal erwähnt habe): das Krankenhaus, in welchem operiert wird, stellt die Einweisung selber aus. Sollen die dann ernsthaft ein heimatnahes Krankenhaus drauf schreiben und mich quasi zur Konkurrenz überweisen? Entschuldigung, aber das kann ich nicht ernst nehmen. Und darum geht es auch gar nicht.
Ich würde mir hier noch nicht mal den Blinddarm entfernen lassen und dann soll ich mich von einem Arzt operieren lassen, der neben Füßen auch Hüften und Wirbelsäulen operiert? Der außer dem hiesigen Krankenhaus nie etwas anderes gesehen und entsprechend Erfahrungen gesammelt hat? Ich glaub mein Schwein pfeift.
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AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
@nimi10
Wenn das mit der entsprechenden Fachabteilung so einfach wäre wie von Ihnen behauptet, stünde ich gar nicht vor dem Problem, mich in meiner Heimat in Behandlung geben zu müssen.
Die medizinische Versorgung in MV ist eine Katastrophe, nur mit Sterben kann man hier nix falsch machen und erst noch in Berlin oder Hamburg anzuklopfen ist aus beruflichen Gründen ganz einfach nicht möglich.
Alles andere siehe oben.
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AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
Hallo Francis!
Zitat:
das Krankenhaus, in welchem operiert wird, stellt die Einweisung selber aus. Sollen die dann ernsthaft ein heimatnahes Krankenhaus drauf schreiben und mich quasi zur Konkurrenz überweisen? Entschuldigung, aber das kann ich nicht ernst nehmen. Und darum geht es auch gar nicht.
Das KH stellt die Einweisung dann aus, wenn der Patient sich bei ihnen gemeldet hat und gesagt hat, daß er dort operiert werden will.
Es ist nicht die Aufgabe der Klinik, den Patienten auf evt Schwierigkeiten mit dem Krankentransport nach Hause hinzuweisen.
Das Geld für die OP werden sie bekommen, es gibt aber immer mehr Kliniken, die von den Patienten in so einem Fall ein Kostenübernahmeerklärung der KK verlangen, wenn das bei dir nicht der Fall war, dann könnte das evt noch kommen.
Meine OP in der weit entfernten KLinik ist schon 15 Jahre her, aber da wurde von Seiten der Klinik nichts verlangt und auch die KK hat keine Schwierigkeiten gemacht, aber das ist schon lange her.
Fahrtkosten mußte ich allerdings selber tragen
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AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
Nicht selbes Bundesland, aber sollte doch in einem vertretbaren Umkreis sein.
Letztendlich ist es auch egal, denn die Entscheidung müssen Sie treffen.
Im Normalfall sagt die Krankenkasse auch nichts, aber man darf berechtigterweise
den Patienten, sei es hier auf der Plattform, über die eigentlichen Regeln in Kenntnis
zu setzen.
Normalerweise gilt dieses "Genehmigung einholen" (Stempel von der KK auf das Formular)
prinzipiell bei jeder Einweisung. Völlig egal ob es das Haus im Ort ist, oder ein paar
Kilometer entfernt. Das steht auch explizit auf den Einweisungen drauf:
Zitat:
Die Kostenverpflichtungserklärung gegenüber dem Krankenhaus bleibt der Krankenkasse
vorbehalten; deshalb bitte diese Verordnung vor Aufsuchen des Krankenhauses der
zuständigen Krankenkasse vorlegen.
Geschieht dies nicht, so kann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse abgelehnt werden;
es sei denn, es liegt ein Notfall vor, und ein Leistungsanspruch besteht.
Aber Ihre Hauptfrage, die wurde schon reichlich beantwortet:
Den Rücktransport, den werden Sie wahrscheinlich selbst zahlen müssen.
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AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
Dieser Hinweis auf dem Formular ist mir bestens bekannt, allerdings kann ich mich an keinen Patienten erinnern, bei dem dies vorab tatsächlich so gehandhabt wurde, auch nicht bei elektiven Einweisungen. Ergo mache ich mich diesbezüglich nicht wuschig, wie ich bereits weiter oben bereits erwähnt habe.
Und wie gesagt, das Gesetz schreibt mir nicht vor, welches Krankenhaus ich aufzusuchen habe, so lange ich moch in der Lage bin, dies auf meinen eigenen Beinen zu tun. In MV ist der einzige Arzt, der an mir rumschnippel darf, der Pathologe und das auch erst nach meinem gesicherten Ableben. Selbst Kollegen raten davon ab, sich hier in Behandlung zu geben.
Aber vielleicht lässt sich @nimi10 ja noch beschwichtigen, indem ich ihm mitteile, dass ich in besagtem Haus bereits vor meinem Umzug vorstellig war und somit aufgrund vorhandener Vorbefunde die Diagnostik und Therapie wesentlich erleichert ist.
Ansonsten einfach mal bei einer örtlichen Hilfsorganisation anfragen, ob die Möglichkeit besteht, auf dem KTW ein paar Tage mitfahren zu können. Dann wird Ihnen vielleicht klarer, warum ich Ihre Argumentation in weiten Teilen nur belächeln kann. Oder muss die seit 20 Jahren bekannte Analstenose, sitzend gefähig nachts um halb zwei wirklich mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht werden? Oder braucht Mutti mit kotzendem Kleinkind wirklich einen RTW, weil sie kein Geld für's Taxi hat? Das sind die wahren Missbräuche, nicht die Entscheidung eines mündigen Patienten, sich in einem richtigen Krankenhaus behandeln zu lassen.
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AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
Hallo Francis!
Zitat:
nicht die Entscheidung eines mündigen Patienten, sich in einem richtigen Krankenhaus behandeln zu lassen.
Die Entscheidung kannst Du doch fällen und hast Du ja auch, aber die Transportkosten wirst Du selber tragen müßen
Was die geschilderten Fälle betrifft, so steht es dir schlichtweg nicht zu, darüber ein Urteil zu fällen, wenn Du nur die Diagnose siehst.
Ganz abgesehen davon, daß beide sicher ins nä gelegene KH gekommen sind.
Ein Kleinkind, das schon mehrmals erbrochen hat, kann schnell in einen lebensbedrohlichen Zustand kommen, aber als erfahrener Krankentransportbegleiter weiß Du das sicher schon.
Des weiteren stelle ich mir zum wiederholten Mal die Frage, warum diesen Strang eröffnet hast, Du weißt doch anscheinend bestens Bescheid über die Sachlage, jetzt fallen die Antworten nicht so aus, wie Du es dir vorgestellt hast und dann werden "die Krallen ausgefahren".
Aber das ist nunmal so in Foren, daß man damit rechnen muß, daß die Antworten anderst ausfallen, als man es selber gerne hätte......
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AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
@josie
Den Krankentransportbegleiter fasse ich jetzt mal als Beleidigung auf, weil ich das ganz einfach nicht bin. Ich habe genauso ein Examen geschrieben wie du. Oder darf ich dich etwa als Bettenschubse bezeichnen?
Und ja, ich behaupte nach 12 Jahren von mir, genug Fachwissen und Erfahrung zu haben um gewisse Dinge einschätzen zu können. Jemand, der den KTW bereits mit gepackter Tasche vor der Haustür erwartet, benötigt diesen nicht und das steht auch ziemlich eindeutig in den KT RL so drin. Genausowenig muss jedes kotzende Kleinkind ins KH. Aber da kannst du sehr wahrscheinlich mangels Erfahrung nicht mitreden, ansonsten würde deine Antwort nicht derart überzeugend ausfallen. Ein Rettungsmittel, das für schwerverletzte oder -erkrankte vorgehalten wird, ist - wie der Name schon sagt - kein Taxi für Menschen ohne Geld. Das ist Missbrauch und nichts anderes. Aber so lange die Kostenträger dieses Spiel mitspielen, wird sich daran auch nichts ändern. Soll ich noch mehr Anekdoten aus meinem Arbeitsalltag erzählen, um die Glaubwürdigkeit zu untermauern? Mittlerweile kann ich ganze Bücher füllen damit.
Inwieweit eure Aussagen zutreffen oder ich mich auf das Telefonat mit der KK berufen kann, lässt sich abschließend ohnehin erst sagen, wenn ich dort bin.
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AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
Hallo Francis!
Zitat:
Ein Rettungsmittel, das für schwerverletzte oder -erkrankte vorgehalten wird, ist - wie der Name schon sagt - kein Taxi für Menschen ohne Geld. Das ist Missbrauch und nichts anderes. Aber so lange die Kostenträger dieses Spiel mitspielen, wird sich daran auch nichts ändern. Soll ich noch mehr Anekdoten aus meinem Arbeitsalltag erzählen, um die Glaubwürdigkeit zu untermauern? Mittlerweile kann ich ganze Bücher füllen damit.
Ich finde es schon erstaunlich, daß gerade Du in diesen Fällen von Mißbrauch sprichst, dich selber aber 800km als Krankentransport nach Hause bringen lassen willst, irgendwie stimmt da was nicht. Nun Bücher könnte ich auch schreiben, aber das kann jeder, der in diesem Bereich arbeitet. Sicher gibt es im Gesundheitswesen viele Bereiche, die man überdenken und anpacken müßte..............
Zitat:
Den Krankentransportbegleiter fasse ich jetzt mal als Beleidigung auf, weil ich das ganz einfach nicht bin. Ich habe genauso ein Examen geschrieben wie du. Oder darf ich dich etwa als Bettenschubse bezeichnen?
Wenn das dein Wunsch ist, beleidigt zu sein...............
Bei mir geht hervor, daß ich Krankenschwester bin, von dir habe ich keine Berufsbezeichnung gelesen und die Bettenschubse stört mich nicht, weil das heutzutage der Transportdienst übernimmt, ganz abgesehen davon, daß ich nicht mehr arbeite und deshalb auch niemanden mehr herumschubsen muß
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AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
Ich betrachte es nunmal als Unterschied, ob jemand auf Kosten der Allgemeinheit rumgekarrt wird, weil er sich das Taxi, welches er aus eigener Tasche bezahlen müsste, nicht leisten kann und es aus medizinischer Sicht keine Indikation gibt oder ob zumindest letzteres gegeben wäre. Die Fahrt mit einem RTW kostet ca 600€, welche auch DU mittragen musst, ganz egal ob ein Herzinfarlt drin liegt oder der eingewachsene Zehnagel.
Ich habe lediglich unverbindlich gefragt, mehr nicht. Noch habe ich weder einen Fahrschein noch sitze ich in einem solchen Fahrzeug. Die Entscheidung wird sm Ende der behandelnde Arzt treffen, da hat keiner vom uns beiden einen Einfluss drauf.
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AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
Hallo Francis!
Zitat:
Ich betrachte es nunmal als Unterschied, ob jemand auf Kosten der Allgemeinheit rumgekarrt wird, weil er sich das Taxi, welches er aus eigener Tasche bezahlen müsste, nicht leisten kann und es aus medizinischer Sicht keine Indikation gibt oder ob zumindest letzteres gegeben wäre
Das verstehe ich durchaus, das Problem ist nur, daß ich da keinen Unterschied sehe zu dir, außer daß Du dir die Heimfahrt sicher leisten kannst, da bist Du m.M. nach keinen deut besser und die Fahrt von 800km wird den genannten Preis bei weitem überschreiten, deshalb kann ich deine Frage auch nicht nachvollziehen
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AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
Die Besatzung des Rettungsmittels hat es doch überhaupt nicht zu interessieren, ob das nun notwendig ist oder nicht. Ferner glaube ich auch nicht, dass sie in irgendeiner weise das Recht haben darüber zu urteilen. Letztendlich sind Sie ein Dienstleister und haben den Auftrag auszuführen - egal wie sinnlos Sie es erachten.
Lieber finanziere ich einen eingewachsenen Nagel, der zum nächstgelegenen Krankenhaus transportiert wird, als eine Überführungsfahrt aus Gründen der Bequemlichkeit oder aufgrund Vorbehalte gegen vereinzelte Krankenhäuser oder deren Mitarbeiter.
Es gibt zwei Gruppen von Patienten:
1. die froh sind medizinische Hilfe zu erhalten
2. in keiner Notsituation sind und sich den Ferrari unter den Krankenhäusern aussuchen möchte
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AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
das mit der mutter, die sich "mißbräuchlich" die taxifahrt erspart ist schon mehr als frech... was ich sonst noch denke erspare ich dem "ur-bayern" dem es med. gesehen im osten so miserabel geht... es gibt hervorragende spezialkliniken in MV oder auch angrenzend brandenburg... man muss nur mal seine vorurteile gegen den schlechten osten revidieren...
mit als mutter wurde auch schon am telefon gesagt, das ich die tasche fürs kind packen soll, da es in die klinik kommt ... wegen brechdurchfall bei meinem damals 3-jährigen... und damals gab es nur den notruf,w enn ausserhalbder sprechzeiten was war. medizinische dummköpfe sitzen nämlich nicht am anderen ende der leitung.
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AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus
Hier ist das beste Beispiel, dass der Rettungsdienst so oft fahren will, wie er es für notwendig hält.
Normalerweise sollte immer gelten: lieber einmal mehr, als zu wenig...
Und das ist auch die breite Meinung der Rettungsdienstler - bis auf wenige Ausnahmen, die ihren Beruf nicht ganz verstanden haben....
Bitte, dass dürfen mir jetzt alle User übel nehmen:
Sie als Rettungsdienstler sind weder in der Position, noch haben Sie die nötige Qualifikation um über Sinn und Notwendigkeit des Rettungsdienstes bei einem Säugling/Kleinkind und Patienten jeglicher Art zu urteilen. Abgesehen davon steht Ihnen diese Bewertung nicht zu.
Diese Aussagen sind ethisch und moralisch absolut inakzeptabel.
Damit greifen Sie alle Mütter und Väter an, die in einer für sie vielleicht nicht ganz klaren Situation das tun, was jeder Außenstehende mit ein wenig Verstand befürworten würde.... Quasi ein Schlag ins Gesicht all dieser...