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Thema: Turnekey

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In dieser Diskussion geht es um "Turnekey" im "Erste Hilfe" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
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  1. #1
    Noch neu hier Avatar von Bias
    Name
    Tobias
    Geschlecht
    maennlich
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    Mitglied seit
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    34

    Standard Turnekey

    Moin,
    ich habe vor 2 Jahren bei der Bundeswehr die Ausbildung zum Ersthelfer im San-Dienst abgeschlossen und kürzlich bei meinen Überlegungen, das Wissen auch auf zivile Anwendung zu übertragen, kam ich zu der Frage, ob man als ziviler Ersthelfer zum abbinden abgerissener Gliedmaßen oder stark blutender Wunden an den Extremitäten den Turnekey verwenden darf? Oder muss man hier bei möglichen Folgeschäden mit einer Anklage seitens des Verwundeten rechnen?

    Vielen Dank im Voraus!
    MfG
    Geändert von Bias (07.04.2011 um 10:57 Uhr)

  2. #2
    Rettungsassistent Avatar von Patientenschubser
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    Dahoim
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    3.434
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    16
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Turnekey

    Was du meinst wird Tourniquet geschrieben.

    Die Bundeswehr nutzt dies für die schnellste Möglichkeit eine massiv blutende Wunde zum stehen zubringen.
    Das Tourniquet bleibt dann solange dran bis der Soldat/ Patient einem Arzt bzw einem Krankenhaus vorgestellt werden kann.
    Was z.B. in Afghanistan (!) mehrere Stunden dauern kann.
    Das du in Deutschland solange brauchst bis du einen Arzt/ Krankenhaus findest ist doch eher unwahrscheinlich.

    Das du damit allerdings Probleme im Zivilen bekommst glaube ich kaum.
    Warum auch!
    Du hilftst einem Schwerverletzten zu überleben und damit bist du deiner Bürgerpflicht nach StGB §323c nachgekommen.


    __________________________________________________ _____
    "Was soll das heißen, ich hätte KEINE Gefühle?
    Ich bin immerhin schmerzempfindlich!"





  3. #3
    Noch neu hier Avatar von Bias
    Name
    Tobias
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    34 Jahre
    Mitglied seit
    04.04.2011
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    34

    Standard AW: Turnekey

    Super,
    es war auch nicht gerade mein Ziel das Ding zu verwenden, aber mich interessierte nur mal, ob man es den darf!
    Wir haben zum Bsp. auch gelernt man soll mit einem Griff in die Hose überprüfen, ob sich der Verwundete eingemacht hat. Soll schon Fälle gegeben haben in denen junge Damen ihre Ersthelfer verklagt haben...

    Danke für die Antwort und nun weiß ich auch endlich, wie man es schreibt

  4. #4
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    2.068

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    Standard AW: Turnekey

    Das benutzen von Turnekeys im Zivielen ist verboten und führt unmittelbar zu einer Anzeige.
    Das Turnekey ist ein rein Militärisches Produkt und darf auch nur als solches verwendet werden.