Moin,
ich habe vor 2 Jahren bei der Bundeswehr die Ausbildung zum Ersthelfer im San-Dienst abgeschlossen und kürzlich bei meinen Überlegungen, das Wissen auch auf zivile Anwendung zu übertragen, kam ich zu der Frage, ob man als ziviler Ersthelfer zum abbinden abgerissener Gliedmaßen oder stark blutender Wunden an den Extremitäten den Turnekey verwenden darf? Oder muss man hier bei möglichen Folgeschäden mit einer Anklage seitens des Verwundeten rechnen?
Vielen Dank im Voraus!
MfG