Hallo, liebe Patientengemeinde, ich möchte mir ein Zahnimplantat setzen lassen. Bisher habe ich mir dafür zwei Kostenvoranschläge eingeholt. In einem der Kostenvoranschläge wird entsprechend der Gebührenordnung für Zahnärzte 2012: "Z0530 Zuschlag für nicht stationäre Behandlung" mit 123.73 EU berechnet.
Im anderen Kostenvoranschlag wird ebenfalls die Position (Z)0530, allerdings dieses Mal als "Zuschlag bei zahnärztlich- chirurgischen Leistungen" berechnet, das Z fehlt hier.
Nun ist es mir absolut schleierhaft, warum ich dafür, dass ich nach der OP nachhause gehe oder fahre, 123,73 EU bezahlen soll. Unklar ist es mir weiterhin, wie die gleiche Position (0530) unterschiedlichen Leistungen zugeordnet werden kann. Ob ich zu dieser Problematik in der GOZ 2012 etwas überlesen habe glaube ich allerdings nicht so recht, möglich könnte es jedoch sein.

Für ein aufklärende Sätze wäre sehr dankbar.

Viele Grüße und beste Gesundheit

W.Schl.