Vorsorgevollmacht udgl.ab wann daran denken.. .Demenz?
Guten Tag,
wir werden angeblich immer älter. Die Möglichkeit Demenz zu bekommen steigt also auch zumindest laut Statistik.
Nun ist es so das bei einer Demenzerkrankung ein Richter über die Betreuung der Betroffenen entscheidet wenn keine Vorsorgevollmacht (gilt auch nach dem Tod), Patientenvollmacht udgl. vorliegt die im Vollbesitz der geistigen Kräfte unterzeichnet worden ist.
Unter Umständen kann der Richter dann einen Fremden als Betreuer einsetzen. Für so eine Vorsorgevollmacht udgl. braucht man keinen Notar sie kann aber auch widerrufen werden.
Wie ist das aber nun wenn in der Familie ein Fall von Demenz vorgekommen ist. Ab wann sollte man daran denken, damit man wirklich noch in Vollbesitz der geistigen Kräfte unterschreibt?
MFG
Beispiele von vielen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht - Landesärztekammer Baden-Württemberg
AW: Vorsorgevollmacht udgl.ab wann daran denken.. .Deme
An eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sollte man -unabhängig vom Alter- so früh wie möglich denken und dann auch beides ausfüllen (Formulare kann man sich im www herunterladen).
Beide Formulare sind nicht nur im Zusammenhang mit einer Demenz wichtig. Auch nach einem Unfall oder anderen schweren Erkrankungen kann es dazu kommen, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.
Der Inhalt der Verfügungen sollte in regelmäßigen Abständen dahingehend überprüft werden, ob die Eintragungen noch aktuell sind. Und: vertrauten Personen muss bekannt sein, wo diese Formulare im Ernstfall zu finden sind. Ein Verweis dazu als Anlage beim Personalausweis ist sinnvoll.
AW: Vorsorgevollmacht udgl.ab wann daran denken.. .Deme
Dem kann ich als gelernter Altenpfleger nur zustimmen.