Düsseldorf – Auch nach dem Wegfall der allgemeinen Coronamaskenpflicht für Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen können Betreiber von Arztpraxen gegenteilige Anordnungen treffen. Das hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium klargestellt. Jeder Arbeitgeber... [weiter lesen]

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