Dresden – Die Ablehnung einer Coronaschutzimpfung durch Ärzte kann nach Darstellung der Sächsischen Landesärztekammer als grober Behandlungsfehler gelten und haftungsrechtliche Konsequenzen haben. Aktuell würden sich Hinweise mehren, dass Ärztinnen und Ärzte Impfungen... [weiter lesen]

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