Mainz – Homöopathie sollte weder als Kassenleistung zur Abrechnung kommen können noch als Entität mit Sonderstatus in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Erwähnung finden. Zu entsprechenden Maßnahmen forderte heute der 128. Deutsche Ärztetag den Gesetzgeber auf. Die... [weiter lesen]

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