Berlin – Wenn Krankenkassen in Zukunft die Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten überprüfen, dürfen sie weniger Daten bei Vertragsärzten abfragen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen... [weiter lesen]

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