Stuttgart – Der Rettungswagen in Baden-Württemberg soll künftig bei Notfällen in 95 Prozent der Fälle innerhalb von zwölf Minuten am Unfallort sein. So steht es im neuen Rettungsdienstgesetz, das heute durch das Kabinett ging und nun den Landtag beschäftigt. Zuvor galt eine... [weiter lesen]

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