Berlin – Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bildet das medizinische Leistungsgeschehen nicht mehr hinreichend ab. Das sei „unbestritten“ und es gelte sowohl in Bezug auf die Leistungsbeschreibungen als auch hinsichtlich der Bewertung der ärztlichen Leistungen. Dies... [weiter lesen]

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