Berlin – Angesichts des bevorstehenden harten Lockdowns stockt der Bund die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen auf. Die Höchstgrenze für Zahlungen im Rahmen der so genannten Überbrückungshilfe III werde von 200.000 Euro auf 500.000 Euro... [weiter lesen]

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