Kassel – Auch spezialisierte Vertragsärzte sind zum Bereitschaftsdienst verpflichtet. Dies hat der 6. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seiner Sitzung am 19. August entschieden (Az.: B 6 KA 41/14 R). In dem Verfahren ging es um einen Facharzt für ...

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