Berlin – Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit heute für Arbeitnehmer in vielen Gesundheits- und Pflegeberufen. Bis gestern hatten sie Zeit, Impf- oder Genesenennachweise vorzulegen – oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Ungeimpften Beschäftigten... [weiter lesen]

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