Berlin – Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser können Personal, das auch nach Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht am 16. März nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft ist, offenbar zunächst weiter einsetzen. Das legt eine Antwort des Bundesministeriums für... [weiter lesen]

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