Karlsruhe – Bei der Beitragshöhe für die gesetzliche Pflegeversicherung muss der Gesetzgeber nach der Zahl der Kinder von beitragspflichtigen Eltern unterscheiden. Momentan würden Eltern mit mehreren Kindern auf verfassungswidrige Weise benachteiligt, erklärte das... [weiter lesen]

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