Berlin – Die Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) regeln ausschließlich die ärztlichen Leistungen in der Schwangerenvorsorge und für Frauen im Wochenbett, nicht aber den Betreuungsumfang durch Hebammen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss... [weiter lesen]

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