Berlin – Der Zeitraum, innerhalb dessen die verkürzte Zahlungsfrist für Krankenkassen bei Krankenhausleistungen gilt, soll bis bis zum 31. Dezember 2024 verlängert werden. Dies sieht ein Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor, der dem Deutschen... [weiter lesen]

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