Berlin – Ab Juli übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in begründeten Fällen die Kosten für Leistungen zur Kryokonservierung von Ovarialgewebe. Die entsprechenden Leistungsziffern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) stehen jetzt fest. Darauf weist die... [weiter lesen]

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