München - Die Kündigung des bayerischen Hausarztvertrags durch die AOK war rechtens. Das geht aus einer Entscheidung des bayerischen Landessozialgerichts vom Freitag in München hervor. Darin heißt es, der Bayerische Hausärzteverband habe keinen Anspruch ...

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.