Bad Segeberg – Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) steht der Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Ersteinschätzungsverfahren zu beanstanden, mit „völligem Unverständnis“... [weiter lesen]

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