Bad Segeberg – Angesichts der aktuellen Coronainfektionslage empfiehlt die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) den Arztpraxen dringend, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch über den 2. April hinaus beizubehalten. Dabei können sie von... [weiter lesen]

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