Berlin – Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sehen sich außer Stand, erbrachte Bürgertestungen nach der heute in Kraft getretenen neuen Coronatestverordnung abzurechnen und die Vergütung auszuzahlen. Darauf weisen die Vorstände der KVen und der Kassenärztlichen... [weiter lesen]

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