Berlin – Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter, die betriebliche Missstände publik machen, nicht fristlos entlassen. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden (EGMR, Urt. v. 21.7.2011 – 28274/08). Der Marburger Bund (MB) ...

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