Euskirchen – Auf eine Änderung im Berufskrankheitenrecht weist der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) hin: Ab 2021 entfällt der sogenannte Unterlassungszwang als Kriterium für die Anerkennung von Berufskrankheiten. Dies betrifft neun... [weiter lesen]

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