Berlin – Die Videosprechstunde in der Psychotherapie kann ab 1. Juli flexibler eingesetzt werden. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen geeinigt. Demnach gilt die Obergrenze von 30 Prozent dann – mit einer Ausnahme – für alle... [weiter lesen]

Weiterlesen...

Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter, daher haben wir die Antwortfunktion deaktiviert.
Bitte erstellen Sie ein eigenes Thema in einem unserer passenden Foren,
wenn Sie über diese Nachricht diskutieren möchten.