Berlin – Durch die medizinische Weiterentwicklung der Notfallmedizin sowie die Erweiterung des Leistungsumfangs kann der Rettungsdienst verfassungsrechtlich betrachtet der Gesundheitsversorgung und nicht mehr ausschließlich der Gefahrenabwehr zugerechnet werden. Daraus kann... [weiter lesen]

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