Berlin – Künftig können totgeborene Kinder mit einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm, sogenannte Sternenkinder, eine Geburtsurkunde erhalten. Diese im Entwurf des Personenstandsrechts-Änderungsgesetzes enthaltene Neuerung hat das Bundeskabinett gestern ...
[Weiterlesen...]



Sie möchten Antworten? Registrieren Sie Sich jetzt kostenlos.



