Berlin – Die Coronasonderregeln für die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei leichten Atemwegsinfekten ist nochmals um weitere drei Monate bis einschließlich zum 31. Mai 2022 verlängert worden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden.... [weiter lesen]

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