Saarbrücken – Das Saarländische Oberlandesgericht hat die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Anklage im Strafverfahren gegen den Präsidenten der Ärztekammer als unbegründet verworfen. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht für eine Strafbarkeit wegen Unterlassens,... [weiter lesen]

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