Berlin – Für erstattungsfähige Gesundheits-Apps, die vorläufig in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen werden, gibt es eine neue Vergütungspauschale. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und... [weiter lesen]

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